Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach landesherrliches Kirchenregiment hat nach 1 Millisekunden 38 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
5% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0549, von Synode bis Synonyme Öffnen
Synodalvorstandes beschließt. Das Kirchenregiment ruht in den meisten Kirchenverfassungen bei dem Landesherrn und den landesherrlich eingesetzten Kirchenbehörden (Oberkirchenrat, Oberkonsistorium, Landeskonsistorium, Provinzialkonsistorium). (S
4% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0581, von Konsiderabel bis Konsistorium Öffnen
landesherrlichen Kirchenregiments als sog. über- tragene oder stellvertretende Rechte (^ura mandata. Leu vicai-ia.) die Aufsicht über die Lehre, die Prüfung und die Ordination der Geistlichen, die Ordnung des Gottesdienstes, die obere
3% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1015, von Jurjewez bis Jus connubii Öffnen
ihr regelt, hat in der cvang. Kirche die Übertragung der bischöfl. Gewalt anf die deutschen Landesherren diesen auch das Kirchenregiment übertragen, welches unter der Herrschaft des Territorialsystems mit den rein staatlichen 'Rechten vollkommen
3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0023, von Konsk bis Konsolidation Öffnen
noch sogen. Mediat- oder Unterkonsistorien vor, welche als Unterbehörden gewisser Städte oder Standesherren in Unterordnung unter das landesherrliche Kirchenregiment gewisse durch Herkommen oder Privilegien bestimmte Rechte konsistorialer Art zu
3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0022, von Konsiderabel bis Konsistorium Öffnen
eines Konsistoriums, auch wohl Bezeichnung für diese Behörde selbst; s. Konsistorium. Konsistoriālverfassung, diejenige Verfassung der evangelischen Kirche, nach welcher dem Landesherrn als summus episcopus (oberster Bischof) das Kirchenregiment
3% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0662, Kirchenpolitik Öffnen
in der cvang. Kirche nach der deutschen Entwicklung das Kirchenregiment (^u3 in Lacra.) heute noch den Lan- desherren zu, und man spricht in diesem Sinne vom landesherrlichen Summepiskopat (s. d., Bd. 15). Diese Einricktung, das Ergebnis
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0463, von Synesis bis Synopsis Öffnen
die Synoden die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung und Vertretungskörper der Kirchengenossen gegenüber dem landesherrlichen Kirchenregiment. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt. Nach
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0765, Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) Öffnen
begannen die Geltung neuer kirchlicher Anordnungen in ihrem Land von staatlicher Genehmigung abhängig zu machen. Die Staatseinrichtungen des landesherrlichen "Placet" (regium exequatur) und der an die Staatsbehörden eröffneten Beschwerde
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0780, von Kirchenvermögen bis Kirchenvisitation Öffnen
des Landes (das Kirchenregiment) ließ jetzt der Landesherr durch kollegialisch verfaßte, aus Theologen und Juristen gemischte Behörden, Konsistorien, und unter ihnen durch von ihm angestellte Superintendenten verwalten (sogen. Konsistorialverfassung
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0364, von Kirchenglaube bis Kirchenjahr Öffnen
362 Kirchenglaube - Kirchenjahr tung soll aber der Ordnung wegen durch das geistliche Amt ausgeübt werden. Ferner hat die Kirche die Regierungsgewalt (Kirchenregiment). Diese ist den deutschen Landesherren zugefallen und wird selbst von den
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0039, von Bisch-barmak bis Bischof (kirchlich) Öffnen
) das Kirchenregiment führen. In der Apostelzeit gab es noch keine B. im spätern Sinne, vielmehr stand, nach dem Vorbild der jüd. Synagoge, an der Spitze jeder Gemeinde eine Mehrheit von Vorstehern oder Ältesten («Presbytern»), für die in den heidenchristl
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0357, von Kirchenaccente bis Kirchenbann Öffnen
und daraufhin erst die Übertragung eines Amtes. Das wichtigste K. ist allenthalben das des Pfarrers. Die Ämter des Kirchenregiments (Konsistorien, Superintendenten) sind in den evang. Landeskirchen Deutschlands zwar landesherrliche, aber nicht Staatsämter
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
- und Kreisverbände übt das Ministerium des Innern und der Justiz. Auf dessen Antrag kann ein Provinzial- sowie Kreistag durch landesherrliche Verordnung aufgelöst werden, worauf neue Wahlen binnen 6 Monaten stattzufinden haben. Rechtspflege, Kirchenwesen
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0399, Preußen (Kirchenwesen) Öffnen
, die Kreissynode, die Provinzialsynode und die Generalsynode. (S. Evangelische Kirchenverfassung und Oberkirchenrat.) In den neuen Provinzen führt der Landesherr das Kirchenregiment durch den Kultusminister und es bestehen dort ähnliche
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0401, Preußen (Verfassung) Öffnen
über die Kirchen und Religionsgesellschaften, die kirchliche Vermögensverwaltung, soweit hierfür besondere Rechtstitel bestehen; endlich die Angelegenheiten des landesherrlichen Kirchenregiments für die Provinzen Hannover, Hessen-Nassau, Schleswig
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0327, von Preradovic bis Presbyterial- und Synodalverfassung Öffnen
Selbstverwaltung zu dem landesherrlichen Kirchenregiment ordnen. Letzteres wird durch die landesherrlichen Behörden (Oberkirchenrat, Oberkonsistorium, Landeskonsistorium, Provinzialkonsistorium) ausgeübt. So ist die P. zugleich mit der Kon-^[folgende Seite]
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0775, von Generalstabsschulen bis Generalversammlung Öffnen
Bezirks er- stattet er dem Oberkirchenrat fortlaufende Berichte. Als Organ des landesherrlichen Kirchenregiments ist der G. landesherrlicher Kirchenbeamter. Generalsynode, s. Synodalverfassuug. Generaltarif (All g emeiuer Tarif), im Zoll- wesen
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0367, von Kirchenordnungen bis Kirchenpatronat Öffnen
gewöhnlich Bestimmungen über Lehre und Gottesdienst (s. Agende), Besetzung der Kirchenämter und Organisation des Kirchenregiments, über Ehesachen und Schule, Verwaltung der Kirchengüter, Armenpflege u. s. w. Nachdem Nördlingen, Stralsund, das Herzogtum
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0509, von Sumer bis Summum jus summa injuria Öffnen
. Summepiskopat (lat.), in der evang. Kirche Deutschlands das oberste Kirchenregiment der Landesherren, welches nach der Reformation als von den Bischöfen an diese übergegangen angenommen wurde. Noch heute bildet der S. des Landesherrn (Summus
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0516, von Superfoecundatio bis Superphosphat Öffnen
geschaffen. Die S. in der evang. Kirche Deutschlands sind Organe des landesherrlichen Kirchenregiments und werden daher von den Landesherren ernannt (bestätigt). Ihre Befugnisse sind verschieden geregelt; in erster Linie liegt ihnen ob das kirchliche
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0762, von Kirchenglaube bis Kirchenmusik Öffnen
, jus protectionis); 3) das Recht der Oberaufsicht (jus supremae inspectionis), mittels dessen der Staat namentlich etwanigen übergriffen der Kirche entgegentritt. In letzterer Hinsicht ist namentlich das landesherrliche Placet, d. h. die staatliche
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0392, Mecklenburg (Geschichte) Öffnen
grundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 zu berufen. Die landständische Union zwischen beiden M. war somit wiederhergestellt. Es begann die Zeit der Reaktion. Zunächst wurde das bisher gemeinsame Konsistorium aufgelöst, das Kirchenregiment über
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0102, von Plache bis Plagiat Öffnen
mitzuteilen sind. In Württemberg und Baden ist das P. nur für solche kirchliche Verordnungen beibehalten, welche sich auf bürgerliche und staatsbürgerliche, nicht auf geistliche Gegenstände beziehen. Die protestantische Kirche hat das landesherrliche
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0355, Preußen (Staatsverfassung) Öffnen
355 Preußen (Staatsverfassung). ger des landesherrlichen Kirchenregiments vollzieht. Er übt das Recht der Begnadigung und Strafmilderung und kann Orden und andre Auszeichnungen verleihen. Wichtige Hoheitsrechte sind mit Gründung des Reichs
2% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0489, von Kawerau bis Keller Öffnen
Verein für Reformations- > geschichte. Von seinen Werken nennen wir: > Johann z Ägricola von Eisleben« (Verl. 1881); »Kaspar Guttel, ein Lebensbild aus Luthers Freundeskreis« (Halle 1882); »Über Berechtigung und Bedeutung des landesherrlichen
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0040, von Bischof (Getränk) bis Bischof (Karl Gust.) Öffnen
kirchenregimentlichen Rechte ausübt. Auch in Deutschland bestanden einige Bistümer noch längere Zeit als protestantische fort (Meißen, Naumburg, Zeitz, Merseburg, Magdeburg, Osnabrück, Cammin, Lübeck); doch allmählich ging die bischöfl
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0122, Hessen (Großh.; Wohlthätigkeitsanstalten. Unterrichts-, Kirchenwesen. Geschichte) Öffnen
das landesherrliche Kirchenregiment durch die höchste kirchliche Behörde, das Oberkonsistorium, nach den Bestimmungen der Verfassung, d. h. in den wich- tigsten Beziehungen mit Zustimmung der Landes- synode aus. Letztere ist die Vertretung
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0400, Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) Öffnen
Armeebefehlen und Akten des Königs, die er als oberster Träger des landesherrlichen Kirchenregiments vollzieht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Zu den öffentlichen Vermögensrechten des Königs zählt neben Steuer
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0421, Preußen (Geschichte 1861-88) Öffnen
10. Sept. 1873 auf Grund des landesherrlichen Kirchenregiments erlassen. Teile derselben wurden auch vom Landtage Mai 1874 genehmigt. Dann trat 24. Nov. 1875 die außerordentliche Generalsynode zusammen und beriet den ihr vorgelegten Entwurf
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0693, Reformation Öffnen
Kirchenregiments anzunehmen, ließ der Kurfürst Johann 1527-29 eine allgemeine Kirchenvisitation halten und das neue evang. Kirchenwesen unter landesherrlicher Hoheit (Summepiskopat) einrichten. In ähnlicher Art schritt die R. auch in Hessen, Braunschweig
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0141, Sachsen, Königreich (Unterrichts-, Bildungs-, Kirchen-, Gesundheitswesen) Öffnen
aller Konfessionen hat das Kultusministerium. Die Anordnungen in den innern kirchlichen Angelegenheiten sind den einzelnen Konfessionen überlassen. Die landesherrliche Kirchengewalt über die evang. Kirche üben, solange der König einer andern Konfession
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0241, von Stahl (Georg Ernst) bis Staehlin Öffnen
), «Das landesherrliche Kirchenregiment und sein Zusammenhang mit Volkskirchentum» (Lpz. 1871), «Justin der Mär-
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0510, von Summus episcopus bis Sumpfhuhn Öffnen
, d. h. oberster Bischof, Bezeichnung der evang. Landesherren als Inhaber des Kirchenregiments in der betreffenden evang. Landeskirche. (S. Summepiskopat.) Sumner (spr. ßömm-), Charles, amerik. Staatsmann, geb. 6. Jan. 1811 zu Boston, besuchte
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0720, von Terre-neuve bis Territorium Öffnen
die Verknüpfung des Kirchenregiments mit der Person des Landesherrn bestehen geblieben, ein Faktor, der häufig territorialistische Konsequenzen nach sich zieht. Auch der kath. Kirche gegenüber hat der Staat des 18. Jahrh. dieselben Grundsätze zur Anwendung
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0384, von Vokale bis Vol-au-vent Öffnen
.) besteht, welchem die Besetzung geistlicher Stellen zukommt, stellt der Patron (der Landesherr, städtische Magistrate oder ländliche Grundbesitzer) die V. aus. An die V. knüpft sich die kirchenregimentliche Bestätigung oder Konfirmation
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0737, Wilhelm (Markgraf von Baden) Öffnen
landesherrlichen Kirchenregiments sah. Die Bedürfnisse der Heeresvermehrung führten den Kaiser von 1892 ab über technische Bedenken hinweg zum System der zweijährigen Dienstzeit. Die Ablehnung der Heeresvorlage durch den Reichstag (6. Mai 1893) veranlaßte
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0271, von Kavieren bis Kay Öffnen
von Eisleben» (Berl. 1881), «Kaspar Güttel, ein Lebensbild aus Luthers Freundeskreise» (Halle 1882), «Über Berechtigung und Bedeutung des landesherrlichen Kirchenregiments» (Kiel 1887), «De digamia episcoporum, ein Beitrag zur Luther-Forschung» (ebd
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0007, von Causa incognita bis Causticum lunare Öffnen
landesherrlichen Kirchenregiments anerkannt werden, vorausgesetzt, daß zuvor der ordentliche Instanzenzug erschöpft wurde. Causa pia